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Modalitäten der Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

  1. Falls Sie im Ausland Prüfungsleistungen im Grundstudium erbringen möchten, erfragen Sie bitte vor Ihrer Ausreise die entsprechenden Anforderungen im Prüfungsamt.
  2. Laut Prüfungsordnung können im Hauptstudium der Diplomstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre/Internationales Management, Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre/Internationale Wirtschaft höchstens 16 auswärtige Guthabenpunkte angerechnet werden (vgl. § 17). Die in einem zweisemestrigen, vorab vom Prüfungsausschuss genehmigten, integrierten Auslandsstudium erworbenen Guthabenpunkte sind auf 24 beschränkt (in den Diplomstudiengängen BWL und VWL) bzw. gelten als an der Fakultät erworben (in den Diplomstudiengängen BWL/IM und VWL/IW).
  3. Ein zweisemestriges integriertes Auslandsstudium kann an den folgenden Hochschuleinrichtungen absolviert werden:
    - Macquarie University Sydney
    - Université du Québec à Montréal (UQÁ)
    - Linköping University
    Die Fakultät bietet eine Reihe von weiteren Plätzen im Studentenaustausch an.
  4. Für jede Prüfungsleistung, die Sie auf Ihr hiesiges Studium anrechnen möchten, muß vor Beginn der Prüfung eine gesonderte schriftliche Meldung im Prüfungsamt abgegeben werden. Eine nachträgliche Anrechnung von Prüfungsleistungen ist ausgeschlossen (DPO § 17 Abs. 5).
  5. Den Termin für die Prüfungsanmeldung vereinbaren Sie bitte individuell mit Frau Dr. Schimpf (Prüfungsamt). Dazu legen Sie bitte einen Ablaufplan des Studienjahres der Gasthochschule vor.
  6. Die schriftliche Prüfungsanmeldung (PDF) muß folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname, Matrikel-Nr., Gasthochschule,
    • Code der Veranstaltung an Gasthochschule
    • Titel der Veranstaltung,
    • Art der Veranstaltung (Vorlesung oder Seminar),
    • Anzahl der Stunden pro Woche,
    • Anzahl der Semesterwochen,
    • Prüfer,
    • Vorschlag bezüglich der Anrechnung
  7. Guthabenpunkte werden in Vorlesungen oder Seminaren nur erworben, wenn die erfolgreiche Teilnahme durch eine mit mindestens „ausreichend" bewertete schriftliche Leistung (Hausarbeit, Klausur) bewertet wird.
  8. Die Veranstaltungen müssen mit dem Niveau von hiesigen Veranstaltungen des Hauptstudiums (Diplom) vergleichbar sein (Master-Kurse oder Bachelor-Kurse aus dem 3. Studienjahr). Es darf keine inhaltlich gleiche Prüfungsleistung an der hiesigen Fakultät erbracht worden sein.
  9. Zur Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistungen sind folgende Unterlagen einzureichen: offizielle Notenbescheinigung der Gasthochschule und entsprechendes Notenschema. Die von Ihnen bei der Prüfungsanmeldung gemachten Angaben zu Veranstaltung sind in geeigneter Form nachzuweisen.
  10. Wenn Sie Prüfungsanmeldungen aus dem Ausland vornehmen, obwohl Sie ein Urlaubssemester genommen haben, wird Ihnen dieses Semester nachträglich als Fachsemester angerechnet.