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Modalitäten der Anrechnung von im Ausland
erbrachten Studienleistungen
- Falls Sie im Ausland Prüfungsleistungen im
Grundstudium erbringen möchten, erfragen Sie bitte vor
Ihrer Ausreise die entsprechenden Anforderungen im Prüfungsamt.
- Laut Prüfungsordnung können im Hauptstudium der Diplomstudiengänge
Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre/Internationales
Management, Volkswirtschaftslehre und
Volkswirtschaftslehre/Internationale Wirtschaft höchstens 16 auswärtige
Guthabenpunkte angerechnet werden (vgl. § 17). Die in einem
zweisemestrigen, vorab vom Prüfungsausschuss genehmigten,
integrierten Auslandsstudium erworbenen Guthabenpunkte sind auf 24
beschränkt (in den Diplomstudiengängen BWL und VWL) bzw. gelten als an der
Fakultät erworben (in den Diplomstudiengängen BWL/IM und VWL/IW).
- Ein zweisemestriges integriertes Auslandsstudium kann an den
folgenden Hochschuleinrichtungen absolviert werden:
- Macquarie University Sydney
- Université du Québec à Montréal
(UQÁ)
- Linköping University
Die Fakultät bietet eine Reihe von weiteren Plätzen im Studentenaustausch
an.
- Für jede Prüfungsleistung, die Sie auf Ihr hiesiges Studium
anrechnen möchten, muß vor
Beginn der Prüfung eine gesonderte schriftliche
Meldung im Prüfungsamt abgegeben werden. Eine nachträgliche
Anrechnung von Prüfungsleistungen ist ausgeschlossen (DPO § 17 Abs.
5).
- Den Termin für die Prüfungsanmeldung
vereinbaren Sie bitte individuell mit Frau Dr. Schimpf (Prüfungsamt).
Dazu legen Sie bitte einen Ablaufplan des Studienjahres der
Gasthochschule vor.
- Die schriftliche Prüfungsanmeldung (PDF) muß folgende
Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Matrikel-Nr., Gasthochschule,
- Code der Veranstaltung an Gasthochschule
- Titel der Veranstaltung,
- Art der Veranstaltung (Vorlesung oder Seminar),
- Anzahl der Stunden pro Woche,
- Anzahl der Semesterwochen,
- Prüfer,
- Vorschlag bezüglich der Anrechnung
- Guthabenpunkte werden in Vorlesungen oder Seminaren
nur erworben, wenn die erfolgreiche Teilnahme durch eine mit
mindestens „ausreichend" bewertete schriftliche Leistung
(Hausarbeit, Klausur) bewertet wird.
- Die Veranstaltungen müssen mit dem Niveau
von hiesigen Veranstaltungen des Hauptstudiums (Diplom) vergleichbar
sein (Master-Kurse oder Bachelor-Kurse aus dem 3. Studienjahr).
Es darf keine inhaltlich gleiche Prüfungsleistung an der
hiesigen Fakultät erbracht worden sein.
- Zur Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistungen
sind folgende Unterlagen einzureichen: offizielle Notenbescheinigung
der Gasthochschule und entsprechendes Notenschema. Die von Ihnen
bei der Prüfungsanmeldung gemachten Angaben zu Veranstaltung
sind in geeigneter Form nachzuweisen.
- Wenn Sie Prüfungsanmeldungen aus dem Ausland
vornehmen, obwohl Sie ein Urlaubssemester genommen haben,
wird Ihnen dieses Semester nachträglich als Fachsemester
angerechnet.
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