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Laut Immatrikulationsordnung der Universität kann
jeder Studierende auf Antrag aus wichtigen Gründen
beurlaubt werden.
Wichtige Gründe, die jeweils nachzuweisen sind,
sind insbesondere:
- gesundheitliche Gründe, die eine Erbringung
von Studien- und Prüfungsleistungen nicht möglich
machen
- Schwangerschaft
- Soziale Gründe (Mutterschaft oder Pflege naher
Angehöriger)
- Dienstpflicht im Sinne § 34 HRG
- Studienaufenthalt im Ausland
- Praktikum
- Andere Gründe können nach eingehender
Prüfung des Einzelfalls anerkannt werden.
Die Beurlaubung ist in der Regel höchstens für
zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Während
des Studiums können in einem Studiengang höchstens
vier Urlaubssemester genehmigt werden.
Urlaubssemester zählen in der Regel nicht als
Fachsemester.
Antragsformulare erhalten Sie im Studentensekretariat
oder im Prüfungsamt der Fakultät für
Wirtschaftswissenschaft.
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